Bauturbo – Schneller zu mehr Wohnungen.

Wie im Handelsblatt am 07.04.2026 geschildert, wird von der Bauministerin Hubertz weiter an einer verbesserten Bauwirtschaft gearbeitet. Weitere Anreize zu mehr Wohnraum sollen geschaffen und die bestehenden Maßnahmen sinnvoll umgesetzt und ergänzt werden.

Aber wie sieht die Umsetzung der zentralen Maßnahme der Novelle des Baugesetzbuches (Bauturbo) in den Kommunen wirklich aus? Wie werden die Vorgaben des Bundes umgesetzt und gelebt? Jede Kommune soll sich damit beschäftigen und so kommt es zu vielen Fragen wie mit den möglichen Erleichterungen umgegangen werden soll. Die Stadt Oldenburg zum Beispiel hat sich auf Ihrer Internetseite dazu geäußert und stellt die Rahmenbedingungen klar. Es bleiben weitere Entscheidungsgrundsätze bestehen.

Wir als Architekturbüro hatten eine Bauvoranfrage eingereicht, welche nach dem „Bauturbo“ eigentlich nicht abgelehnt werden kann. Jedoch haben wir, nach zwei Monaten, weiterhin noch keinen positiven Bescheid bekommen. Drei Monate hat die Verwaltung Zeit zu antworten, danach gelten unbeantwortete Anträge automatisch als genehmigt. Daran sieht man schon, dass die Kommunen sich nicht so leicht mit der Umsetzung, wie gedacht, arrangieren. Es wird immerhin „Signalwirkung“ geben, wenn ein Projekt erst einmal genehmigt wurde. Ja, genau das soll der „Bauturbo“ ja bewirken, doch noch merkt unsere Architektin und Büroinhaberin Mandy Zanner nichts davon.

Auch die Bauwirtschaft im Allgemeinen ist noch nicht auf einer Erholungswelle angekommen und es besteht weiterhin ein sehr großer Bedarf an Wohnungen gerade in den alten Bundesländern und Großstädten. So steigen weiter nachweislich die Mietpreise und der Quadratmeterpreis für Eigenheime und Eigentumswohnungen im Bestand.

Der sogenannte „Bauturbo“ (§ 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b und § 246e BauGB) gilt seit dem 30. Oktober 2025 und ist bis Ende 2030 befristet: Inhalte dieses „Bauturbos“ sind:

  • Man darf von bestehenden Bebauungsplänen abweichen (§ 31 Abs. 3 BauGB)
  • Bauprojekte müssen sich nicht mehr in die Umgebung einfügen. (§ 34 Absatz 3b BauGB)
  • Es darf ohne Bauleitplanung gebaut werden. (§ 246e BauGB + § 34 Absatz 3b BauGB)

Ohne Zustimmung der Kommune oder Stadt geht trotzdem nichts, denn die Verwaltung prüft jedes Vorhaben inhaltlich genau.


Wie eine Stadt damit umgeht

Viele Städte arbeiten gerade daran, feste Regeln und Prüfkriterien für den Bauturbo festzulegen.
Damit soll verhindert werden, dass jede Entscheidung einzeln und unterschiedlich getroffen wird. Doch wird dieses Vorgehen zu einem Blocker des Bauturbos? Diese Prüfkriterien sind u.a.:

  • Anteile und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum,
  • Schutz von Orts- und Landschaftsbild,
  • Berücksichtigung von Nachbarschaftsbelangen, Verkehr und Lärmschutz,
  • Klimafolgenanpassung, etwa durch qualifizierte Freiflächengestaltungspläne,
  • verbindliche Bauverpflichtungen, damit genehmigte Projekte auch tatsächlich realisiert werden.

Diese Kriterien sollen verhindern, dass der Bauturbo zulasten von Umwelt, Stadtbild oder sozialer Infrastruktur geht.


Wichtiger Tipp: Frühzeitiger Dialog mit den Genehmigungsbehörden

Gerade wegen den kurzen Entscheidungsfristen (Genehmigungsfiktion nach drei Monaten) ist ein frühzeitiges Gespräch mit der Kommune entscheidend. Wer erst mit dem Bauantrag den Kontakt sucht, riskiert eine Ablehnung aus formalen oder noch ungeklärten Gründen. Am besten ist hier ein Architekt mit einzubeziehen, der schon Erfahrung mit Umgang für Antragstellung, Anbau oder Aufstockung bzw. Altbausanierung hat: Besser mit Architekten.


Fazit – Chance mit Verantwortung

Langfristig kann das Instrument des Bauturbos helfen, Wohnungsbau zu beschleunigen. Der Aufwand für Genehmigungsbehörden scheint zunächst hoch, da Leitlinien erarbeitet und politische Beschlüsse gefasst werden müssen.

Wie wirkungsvoll der „Bauturbo“ umgesetzt wird, hängt maßgeblich davon ab, wie gut Kommunen, Politik und Planer*innen mit dem gemeinsamen Ziel einer nachhaltigen, qualitätsvollen Stadtentwicklung im Gespräch bleiben und den Mut seitens der Verwaltung Entscheidungen zu treffen, neue Wege einzuschlagen.

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